Meine Damen und Herren,
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie vor der Aufstellung eines Grabsteins auf unserem Friedhof die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung zur Aufstellung einholen müssen. Die Familie sollte eine schematische Skizze des Grabsteins mit dessen Abmessungen und geschätztem Wert einreichen. Dieses Dokument sollte von dem Steinmetz erstellt werden, dessen Dienste Sie in Anspruch nehmen.
Es besteht auch die Möglichkeit, in der Gedenkstätte auf unserem Friedhof eine Gedenktafel mit den Daten der Person anzubringen, der Sie auf diese Weise gedenken möchten. Bitte wenden Sie sich hierzu während der Bürozeiten an das Pfarramt/Friedhofsamt.