In Angelegenheiten rund um die Verlängerung der Grabpacht wenden Sie sich bitte ab dem neuen Jahr 2024 an die Friedhofsverwaltung (also an den Pfarrer)!
In Angelegenheiten rund um die Verlängerung der Grabpacht wenden Sie sich bitte ab dem neuen Jahr 2024 an die Friedhofsverwaltung (also an den Pfarrer)!