GRABOFFIZIER
Für jede Grabstätte sollte ein Grabverwalter benannt sein. Die Benachrichtigung erfolgt durch Ausfüllen des Löschungsantrags des Administrators und Übergabe an den Friedhofsverwalter. Der Grabverwalter ist die Person, mit der der Grabverwalter Ich bin in Kontakt ich selbst In alle Angelegenheiten hinsichtlich Grab. Diese Erklärung kann direkt von dieser Website ausgedruckt oder in der Pfarrkirche bzw. im Kanzleibüro abgeholt werden.
VERLÄNGERUNG UM DIE NÄCHSTEN 20 JAHRE
Die untenstehenden Hinweise für Grabverwalter wurden aktualisiert und Sie können jetzt einen Antrag auf Verlängerung (Reservierung) einer Grabstelle für weitere 20 Jahre einreichen .
Die Aufrufe für das Jahr 2024 betreffen die Verwalter der Gräber, in denen die erste Beerdigung stattgefunden hat:
vom 1. November bis 31. Dezember 2003/1983/1963, während der gesamten Jahre 2004, 1984 und 1964.
(Ebenso werden sie im Jahr 2025 die Verwalter der Gräber sein,
wo die erste Beerdigung in den Jahren 2005, 1985 und 1965 stattfand.)
Reservierung einer Grabstätte
Aktuell gelten alle nicht offiziell reservierten Plätze als frei . Anmeldungen werden nach vorheriger Terminvereinbarung im Pfarrbüro entgegengenommen. Bitte machen Sie sich vor der Vormerkung genau mit der Lage des Ortes (Sektor/Gasse/Nummer) vertraut bzw. notieren Sie sich in der Nähe begrabene Personen bzw. machen Sie ein Foto der unmittelbaren Umgebung.
Die Gebühren für die Verlängerung für die nächsten 20 Jahre und die Reservierung einer Grabstelle (Dauerreservierung) sind in der Anlage zur Friedhofsordnung aufgeführt.