Information
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß Friedhofsordnung:
- Die Umgestaltung und Sanierung eines Grabsteines, die Errichtung von Sitzbänken, Blumenbeeten und anderen Schmuckelementen am Grab erfolgen nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auf Wunsch des Grabeigentümers.
- Renovierungs- und Bauarbeiten ohne Genehmigung gelten als illegal. Der Friedhofsverwalter hat das Recht, von dem Ausführenden von Arbeiten, die ohne Genehmigung durchgeführt wurden, die Wiederherstellung des Ortes bzw. Gegenstandes in den ursprünglichen Zustand, d. h. vor der Durchführung der Arbeiten, zu verlangen.
Wir möchten Sie zudem daran erinnern, die im Zusammenhang mit der Pflege des Domfriedhofs anfallenden Gebühren an die Friedhofsverwaltung zu entrichten.
Vor kurzem wurde Folgendes getan:
- Inventarisierung aller Grabsteine auf dem Friedhof, Inventarisierung der Bäume auf dem Friedhof
- über 40 Bäume auf dem Friedhof wurden gepflegt, 6 Bäume wurden gefällt, 6 Bäume wurden gepflanzt
-die Friedhofsgassen werden laufend gereinigt
-Zusätzlich wird laufend der Müll aus dem Container abgeholt, sowie Gebühren für fließendes Wasser erhoben.